Sudetendeutsche Wissenschaftliche Sammlung
Dátum: április 27, szerda, 22:13:37
Téma: Kultura


Vereinbarung für Zusammenarbeit


212/20030812 (Országos Idegennyelvû Könyvtár)
7/2003 (Szudétanémet Tudományos Gyûjtemény)

Vereinbarung für Zusammenarbeit



Die Sudetendeutsche Wissenschaftliche Sammlung (Szudétanémet Tudományos Gyûjtemény; im Weiteren: Sammlung), Alleinvertretung:
Frau Dr. Lea Blumentritt Virághalmy (ab 2004: Dr. Lea-Katharina Steller)
einerseits,
und die Zentralbibliothek für Fremdsprachige Literatur (Országos Idegennyelvû Könyvtár, H1056 Budapest, Molnár Str. 11, im weiteren: Zentralbibliothek), Vertreter:
Herr Generaldirektor Jenõ Juhász
andererseits,
haben vorliegende Vereinbarung für Zusammenarbeit (im weiteren: Vereinbarung), im Hinblick auf die nicht zu unterschätzende Bedeutung der Information über Aktivitäten im wissenschaftlichen und kulturellen Bereich, in der Öffentlichkeit und der Ausbildung in der Bundesrepublik Deutschland, der Tschechischen Republik, der Republik Slowakei, der Republik Polen und der Republik Ungarn betreffs des sudetendeutschen Themas, sowie im Hinblick auf die Verpflichtung zur Aufbewahrung und Weiterentwicklung der traditionellen Beziehungen in Wissenschaft und Kultur, in der Ausbildung und der gegenseitigen Information zwischen den genannten Ländern und Ungarn, wie folgt,
mit ihren Unterschriften versehen.

§1

Als besondere Zielsetzung der Vereinbarung nehmen die Vertragspartner folgendes wahr:

die Verbreitung von Wissenschaft und Kultur, die für das Thema nach dem jeweils aktuellen Standard der Sudetendeutschen Akademie der Wissenschaften und Künste (Geographie, Volkskunde, Kultur und Kunsterbe) im Rahmen vorliegender Vereinbarung als bindend gilt,
die Bekanntmachung der ungarischen Öffentlichkeit mit der Geschichte, der Kultur der sudetendeutschen Minderheit, einschließlich der Fortschritte in ihrem wissenschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben,
die Förderung der Zusammenarbeit von sudetendeutschen Kunst und Kulturschaffenden, kulturellen und wissenschaftlichen Institutionen und Vereinen in der Bundesrepublik Deutschland, der Tschechischen Republik, der Republik Slowakei, der Republik Polen und der Republik Ungarn, unter der Leitung der Sammlung,
die Beteiligung an Bewerbungen zur Unterstützung für Aktivitäten im wissenschaftlichen, kulturellen und öffentlichen Bereich, sowie Wahrnehmung der Aufgaben von Informations und Propagandatätigkeit auf wissenschaftlichem und kulturellen Gebiet und im Bereich der Bildung und Ausbildung, unter Leitung der Sammlung.

§2

Die Sammlung stellt Bücher, Zeitschriften und Dokumente sonstiger Art für den Bestand der Zentralbibliothek als Geschenk zur Verfügung. Die Dokumente werden in den Bibliotheksbestand eingeführt, im Katalog erschlossen und die Einheiten, vom Empfang gerechnet in 2 Monaten der Leserschaft als Freihand oder Lagerbestand zugänglich gemacht. Das Material wird durchgehend mit dem Logo der Sammlung versehen.

§3

Die Zentralbibliothek legt Gewicht darauf, die durch die Sammlung zugekommenen Dokumente als Neuigkeiten zu empfehlen, als eigene Gruppe auch in Ausstellungsform und auf der Webseite zu präsentieren.
Sie werden im OnlineKatalog unter eigenem Stichwort aufgeführt und für alle Interessenten gut zugänglich gemacht.
Die Presseerschliessungen der Zentralbibliothek nehmen das sudetendeutsche Thema in ihr Programm auf.
Der Informationsdienst beachtet die gemeinsamen Aktivitäten und Veranstaltungen.

§4

Die Zentralbibliothek darf, unter der Leitung der Sammlung, die folgenden Tätigkeiten entfalten:
Aufbau von Datenbasen für Informationen der wissenschaftlichen, kulturellen oder sonstigen Tauschbeziehungen zur Erweiterung des Informationsdienstes;
Hilfeleistung für Mitarbeiter von ungarischen Institutionen der wissenschaftlichen Forschung und der Ausbildung, insbesondere Deutschlehrer(inne)n;
Organisierung von Studienfahrten unter Leitung der Sammlung (aufgrund von Sondervereinbarung);
Organisierung von Konferenzen, Symposien und Seminare oder sonstige Anlässe von Gesprächen unter Leitung der Sammlung zu Fragen der kulturellen und wissenschaftlichen Zusammenarbeit (aufgrund von Sondervereinbarung);
Organisierung von Ausstellungen (im Bereich der bildenden Kunst, Volkskunst, Photodokumentation, Literatur usw.), Filmvorführungen und Theateraufführungen, Konzerte und sonstige Kunstveranstaltungen (aufgrund von Sondervereinbarung).

§5

Die Partner sichern gemeinsam den freien Besuch der Veranstaltungen für alle Interessenten, unter in Sondervereinbarung bestimmten Voraussetzungen.
Die Zentralbibliothek sorgt für den Sicherheitsschutz der Veranstaltungen.

§6

Fragen und Probleme bei der Auslegung dieser Vereinbarung werden im Rahmen von Verhandlungen zwischen den Partnern auf freundschaftlichem Wege gelöst. Für den Fall eines Rechtsstreites erkennen die Partner die Zuständigkeit der ungarischen Gerichte an.

§7

Die Partner streben nach vollkommene Gesetzmäßigkeit bei den – im Geist vorliegender Vereinbarung – entfalteten Tätigkeiten und gemeinsam organisierten Programmen. Sie legen Wert auf Steuer und Zollfreiheit der ins Land außer Handelszwecke eingeführten Besitzstücke (die Gebühren der Zollabfertigung nicht gerechnet).



§8

Vorliegende Vereinbarung tritt mit dem Tag der Unterschreibung in Kraft.
Die Vereinbarung ist für unbegrenzte Zeit gültig. Die Kündigung von der Seite des jeweiligen Partners ist mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten berechtigt.

Im Falle eines groben Vertragsbruchs sind die Partner berechtigt zur Kündigung mit sofortiger Wirkung, zum 5. Tag des nächsten Monates.

§9

Die Partner erklären sich für bereit zur Abschließung von Sondervereinbarungen in Fragen der unter §4 vorgesehenen Einzelprogramme und Veranstaltungen. Solche Sondervereinbarungen gelten jeweils als Beilage vorliegender Vereinbarung.


Vorliegende Vereinbarung wurde in ungarischer (2 Exemplare) und deutscher Sprache (2 Exemplare) abgeschlossen in Budapest, am 12. August 2003. Beide Varianten gelten als authentisch.




Dr. Lea Blumentritt Virághalmy (ab 2004: Dr. Lea-Katharina Steller)
Sudetendeutsche Wissenschaftliche Sammlung

Jenõ Juhász
Generaldirektor, Zentralbibliothek für Fremdsprachige Literatur


Genehmigungsklausel:

Wir pflichten der Vereinbarung bei:
Hauptabteilung für öffentliche Sammlungen, Ministerium für Nationalerbe der Kultur
(Nemzeti Kulturális Örökség Minisztériuma)









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